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A

Abrechnungszeitraum

Der Abrechnungszeitraum umfasst einen Zeitraum von 12 Monaten. Meist ist der Abrechnungszeitraum identisch mit dem laufenden Kalenderjahr, also 01.01. bis 31.12., dies ist aber nicht zwingend. Den für Ihre Wohnung gültigen Abrechnungszeitraum können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen.

 

AktG

Aktiengesetz

 

Aktiengesellschaft

ist eine juristische Person, deren Gesellschafter, die Aktionäre, in der Regel nicht aktiv bei dieser tätig sind, sondern lediglich mit ihren Einlagen auf das in Aktien aufgeteilte Grundkapital beteiligt sind und nur damit haften. Die Leitung der Aktiengesellschaft übernimmt der Vorstand.

 

 

B

Bagatellschäden

Im Mietvertrag kann vereinbart sein, dass Sie als Mieter für die Kosten bestimmter Bagatellschäden beziehungsweise Kleinreparaturen aufkommen müssen. Zum Beispiel, wenn der Wasserhahn eine neue Dichtung braucht, ein Fenstergriff lose oder der Badewannenabfluss verstopft ist.

 

Barrierearme / Barrierefreie Wohnung

Erst wenn alle Voraussetzungen nach einer bestimmten DIN erfüllt sind, spricht man von einer barrierefreien Wohnung. Ist sie lediglich in Teilen behindertengerecht ausgestattet, z. B. wenn die Wohnung schwellenlos ist und ein behindertengerechtes Bad, aber keinen stufenlosen Zugang zur Wohnungstür besitzt, spricht man von einer barrierearmen Wohnung.

Wenn eine Wohnung behindertengerecht genutzt werden kann, spricht man von Barrierefreiheit. Um diese zu erreichen, müssen häufig Umbauten vorgenommen werden. Dies sind z. B. Veränderungen in Bad und WC, Verbreiterung der Türen, Anbringung von Geländern innerhalb der Wohnung und spezielle Vorrichtungen, damit der Behinderte seine Wohnung ohne fremde Hilfe erreichen und nutzen kann. Hierzu gibt es gesonderte Regelungen, was die Zustimmung des Vermieters betrifft.

 

Bauliche Veränderungen

Viele Mieter kennen das: Es gibt den Wunsch nach einer neuen Küchenzeile oder man würde gerne Laminat-Fußboden verlegen. Solche und andere baulichen Maßnahmen fallen in einer Mietwohnung unter den Begriff „Bauliche Veränderungen“. Diese müssen beim Vermieter angemeldet werden und sind in der Regel problemlos zu verwirklichen, wenn der ursprüngliche Zustand ohne besonderen Aufwand wiederhergestellt werden kann. Machen Sie es sich einfach und nutzen Sie unser praktisches Online-Formular im Service-Bereich, um Umbaumaßnahmen zu beantragen. Unter Rückbau finden Sie weitere Informationen.

 

Betreutes Wohnen

Nicht jeder schafft es alleine: Mit der Wohnform des Betreuten Wohnens können auch ältere Menschen mit größtmöglicher Eigenständigkeit wohnen und erhalten gleichzeitig durch Sozialarbeiter, Pflegekräfte etc. die nötige Unterstützung und Hilfe.

 

Betriebskosten

Die Kosten, die durch den Betrieb eines Gebäudes entstehen, werden Betriebskosten, häufig auch Nebenkosten genannt. Zu den Betriebskosten gehören z. B. die Kosten für Müllabfuhr und Schornsteinfeger, Abwassergebühren, Hausreinigung usw. Die Betriebskosten werden auf die Mieter nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel als Vorauszahlung umgelegt -> siehe auch Kalte Betriebskosten und Warme Betriebskosten.

 

Bonität

Kreditwürdigkeit eines Schuldners.

 

Börsengesetz (BörsG)

Das Gesetz zur Regelung des Tätigkeitsbereiches und der Organisationsformen der deutschen Börsen, das allgemeine Bestimmungen über die deutschen Börsen und ihre Organe erhält.

 

Bruttokaltmiete

Damit wird die Miete bezeichnet, in der die „kalten“ Betriebskosten (ohne Heizung und Warmwasser) enthalten sind. Nicht enthalten dagegen sind ggf. ein Untermietzuschlag oder Teilgewerbezuschlag sowie andere (besonderen Leistungen geschuldete) Zuschläge zur Miete. Lesen Sie weiter  unter Kalte Betriebskosten und Warme Betriebskosten.

 

 

D

Denkmalschutz

Sie sind Mieter in einem historischen Gebäude? Dann haben Sie vielleicht auch einmal mit dem Denkmalschutz, auch Denkmalpflege genannt, zu tun. Zum Denkmalschutz gehören alle Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Kunst und kunsthistorisch wertvollen Werken der Architektur, Plastik, Malerei und des Kunstgewerbes. Also Vorsicht bei Umbaumaßnahmen, z. B. Außenjalousie oder Sonnenmarkise! Beantragen Sie Ihren Änderungswunsch schriftlich oder nutzen Sie gleich unser Online-Formular. Wichtig: Warten Sie erst die Antwort ab, bevor Sie Material einkaufen und mit den Arbeiten beginnen. Das gilt im Übrigen für alle Baulichen Veränderungen.

 

 

E

Eigennutzung

Gilt für den Bereich des Wohnungseigentums: Haben Sie Wohneigentum erworben, können Sie die Wohnung als Eigennutzer selbst beziehen oder Sie haben die Möglichkeit, diese als Kapitalanlage zu nutzen und diese zu vermieten.

 

Eigentümerversammlung

Gilt für den Bereich des Wohnungseigentums: Die Eigentumsverwaltung ist mindestens einmal im Jahr verpflichtet, eine ordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen. Sie ist auch ein Beschluss fassendes Organ.

 

 

F

Fahrräder

Am einfachsten ist es, wenn ein eigens dafür eingerichteter Abstellraum zur Verfügung steht. Dann heißt es: Alle Fahrräder gehören dort hinein. Ist kein solcher Raum vorhanden, können Fahrräder im eigenen Mieterkeller untergebracht oder in die Wohnung mitgenommen werden. Befindet sich ein Fahrradständer vor Ihrer Haustür, so ist dieser nur für die Fahrradbenutzer, die ihr Fahrrad täglich nutzen.

 

Familienangehörige

Wer zur engsten Familie gehört, kann mit Ihnen als Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen. Dazu zählen Ehepartner, Eltern und Kinder, nicht jedoch Geschwister und entfernte Verwandte. Letztere wären als Untermieter anzusehen. Wird ein Angehöriger oder Gast für mehr als sechs Wochen bei Ihnen aufgenommen, müssen Sie dies dem Vermieter schriftlich anzeigen.

 

Feiern

Partys sind vor allem für die Feiernden lustig, für die Nachbarn weniger! Nehmen Sie deshalb Rücksicht. Von 22 bis 6 Uhr dürfen Ihre Nachbarn nicht durch Lärm gestört werden. Die weit verbreitete Auffassung, dass man einmal im Monat auch nach 22 Uhr laut sein darf, stimmt nicht. Informieren Sie Ihre Nachbarn rechtzeitig, wenn Sie eine Party feiern möchten. Allein die Information kann schon dazu beitragen, dass es keinen Ärger gibt. Aber auch hier gilt Rücksichtnahme: Die vorherige Information bedeutet nicht, dass Sie den Lautstärkeregler Ihrer Musikanlage voll aufdrehen oder Ihre Gäste sich mitten in der Nacht lautstark im Treppenhaus verabschieden dürfen!

 

Fernwärme

Wenn thermische Energie vom Erzeuger in einem Rohrsystem zur Zentralheizung der Verbraucher transportiert wird, spricht man von Fernwärme. Sie ist oft ein Abfallprodukt der Stromerzeugung.

 

Fliesenspiegel

Fliesen sind aus modernen Wohnungen nicht mehr wegzudenken: Wände werden vor alltäglichen Küchenunfällen wie Fettspritzern und Wasserspritzern beim Abwaschen geschützt und im Bad kann entspannt gebadet und geduscht werden. Wird eine Wand mit Fliesen verspiegelt, sollte eine Mindesthöhe eingehalten werden, damit der Fliesenspiegel sinnvoll ist. Falls Sie in Ihrer Wohnung zusätzliche Fliesen anbringen möchten, muss die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden, da dies eine bauliche Veränderung der Wohnung darstellt. Nutzen Sie unser Online-Formular im Service-Bereich, um Ihre Umbaumaßnahmen zu beantragen. Lesen Sie weiter unter Bauliche Veränderungen.

 

Freistellung

Unter Umständen kann eine öffentlich geförderte Wohnung auch ohne Wohnberechtigungsschein (WBS) angemietet werden. Diese Freistellung muss der Vermieter beantragen.

 

 

G

Garage

Viele Mieter haben ein Auto, aber nur wenige haben eine Garage. Fragen Sie im Service Point nach, ob Sie eine Garage oder einen PKW-Stellplatz anmieten können. Manche Wohnungen werden zusammen mit einer Garage vermietet. In solchen Fällen kann die Garage auch nur zusammen mit der Wohnung gekündigt werden.

 

Gas-Etagenheizung

Das ist eine Heizungsanlage, bei der Heizwärme für eine Wohneinheit erzeugt wird. Häufig handelt es sich hierbei um eine „Kombitherme“ als Gas-Etagenheizung, die mit Erdgas betrieben wird. Beziehen Sie eine Wohnung mit Gas-Etagenheizung, so  müssen Sie direkt einen Vertrag mit dem örtlichen Gasversorger abschließen. Dieser legt auch die monatliche Vorauszahlung fest.

Geförderter Wohnungsbau / Wohnberechtigungsschein

Für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung benötigt der Mieter einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Dies ist eine amtliche Bescheinigung, die vom Wohnungsamt für Personen ausgestellt wird, deren Einkommen die Grenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz nicht übersteigt.

 

Gemeinschaftsordnung

Gilt für den Bereich des Wohnungseigentums: Hier sind die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander festgelegt.

Gewerbezuschlag

Für den Fall, dass in den Räumen einer Mietwohnung ein Gewerbe betrieben wird, kann ein Gewerbezuschlag vereinbart werden. Wenn Sie in Ihrer Mietwohnung einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen möchten, und sei sie noch so leise und unbemerkt, müssen Sie vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen.

 

Graffiti

Manche finden es schön, die meisten eher nicht. Graffiti ist in den seltensten Fällen eine erwünschte Verzierung des Hauses. Die Beseitigung von Graffiti kann nicht als Betriebskostenumlage an die Mieter weitergegeben werden, denn Graffitibeseitigung fällt nicht unter die Kosten der Hausreinigung. Hier spricht man von Instandhaltungskosten für das Gebäude und diese sind nicht umlegbar, sie werden also vom Eigentümer getragen.

 

Grillen

Sommer und Balkon sind eine prima Sache, aber wenn das Grillen dazukommt, kann es schwierig werden mit den Nachbarn. Damit es wirklich niemanden stört, gibt es rechtlich so viele Einschränkungen, dass die Gelegenheiten selten werden können. Die Regelungen sind kompliziert: Sie müssen u. a. die Nachbarn 48 Stunden vorher informieren, dürfen nur ein Mal im Monat grillen und niemand darf sich dadurch belästigt fühlen.

 

Grundmiete

Schauen Sie bitte unter Nettokaltmiete.

 

Grünpflege

Nicht jeder Baum, der vor Ihrem Fenster steht und womöglich Ihre Wohnung verdunkelt, kann kurzerhand gefällt werden. Bedenken Sie bitte, dass viele Bäume unter Naturschutz stehen. Für eine Auslichtung oder Fällung eines Baumes müssen wir einen Antrag bei der örtlichen Natur- und Grünpflegebehörde einreichen. Die dortige Prüfung kann unter Umständen mehrere Monate in Anspruch nehmen. Erst nach einer Genehmigung von dort können Baumarbeiten durch uns in Auftrag gegeben werden. Diese dürfen jedoch nur in der Zeit von Oktober bis Februar ausgeführt werden.

Viele Rasenflächen innerhalb der Wohnanlagen sehen vielleicht nicht so aus, wie die Mieter es sich wünschen: sattgrün, dicht und unkrautfrei. Um solche Rasenflächen zu unterhalten, wären sehr aufwändige Maßnahmen wie mehrmalige Rasennachsaat, Vertikutierung (Belüftung der Rasenwurzeln), regelmäßige Bewässerung, regelmäßige Düngung sowie wöchentlicher Schnitt erforderlich. Das kann im Rahmen der Betriebskosten leider nicht gewährleistet werden. Die Kosten für derartige Maßnahmen wären so hoch, dass kaum ein Mieter bereit wäre, diese über die Betriebskostenumlage zu tragen. Also müssen wir uns auf notwendige Pflegearbeiten beschränken, die mit unseren Grünpflegefirmen im Leistungsverzeichnis vereinbart sind, z. B. 5 mal pro Jahr Rasenschnitt, deren Gesamtzahl sich über die Sommermonate von April bis Oktober erstreckt. Bedenken Sie bitte auch, dass Rasenvegetation an schattigen Stellen, unter Bäumen sowie in Waldgebieten so gut wie nicht möglich ist. Sollte z. B. der Rasen in Ihrem Vorgarten neben dem Hauseingang nicht so gut aussehen, kann es womöglich an den vorgenannten Gründen liegen.

 

 

H

Handelsgesetzbuch (HGB)

Gesetzliche Vorschriften zur Führung von Handelsbüchern und Erstellung von Jahresabschlüssen in Deutschland.

 

Hausgeld

Gilt für den Bereich des Wohnungseigentums: Hausgeld ist die monatliche Zahlungsverpflichtung des einzelnen Eigentümers. Dieses setzt sich beispielsweise wie nachfolgend benannt zusammen: Betriebskosten, sonstige Betriebskosten, Zuführung zur Rücklage, Verwaltergebühr und laufende Instandhaltung.

 

Hausordnung

Dass man das Treppengeländer nicht runterrutschen darf, wissen die meisten noch aus der Hausordnung der Grundschule. Leben verschiedene Mietparteien in einem Haus, regelt die Hausordnung das Zusammenleben, damit manche Probleme erst gar nicht entstehen. Wenn sich alle daran halten, ist der Grundstein zu einer friedlichen Nachbarschaft gelegt.

 

Hausreinigung

Treppenhäuser werden einmal pro Woche gefegt und feucht gewischt. Einige Mieter wundern sich manchmal, dass dies innerhalb weniger Minuten erledigt wird. Dies ist durchaus nicht ungewöhnlich. Die Reiniger haben eine bestimmte Anzahl von Aufgängen pro Tag zu bewältigen. Sollte das Treppenhaus nicht so sauber sein wie Ihr eigener Küchenfußboden, so ist auch das nicht immer ein Grund zur Beschwerde. Gemeinschaftliche Flächen müssen im Rahmen der Unterhaltsreinigung oberflächlich sauber sein. Eine Grundreinigung gehört nicht zum Leistungsverzeichnis der Reinigungsfirmen und wird nur in besonderen Fällen beauftragt. Sollten Sie dennoch die Reinigung beanstanden wollen, so sind wir selbstverständlich bereit, die Reinigungsqualität zu prüfen. Kellergänge oder Dachböden werden zweimal pro Jahr gefegt. Treppenhausfenster werden in der Regel drei Mal pro Jahr geputzt. Das hat weder etwas mit Ostern noch mit Weihnachten zu tun. Die Koordination der Reinigungsrhythmen obliegt dem Dienstleister.

 

Haustiere

Welche Tiere mit in die Wohnung dürfen, regelt im Einzelnen der Mietvertrag. Normalerweise sind dies Kleintiere wie Fische oder Vögel. Möchten Sie einen Hund oder eine Katze mit in die Wohnung nehmen, müssen Sie dies vorher schriftlich beantragen. In unseren Bereich „E-Services“ finden Sie dazu ein Formular. Exotische Tiere wie z. B. Raubkatzen, Schlangen oder Spinnen gelten nicht als Haustiere, so dass die Tierhaltung innerhalb der Mietwohnung nicht gestattet ist.

 

Heizung

Die Heizperiode für Sammelheizungen ist in der Zeit zwischen dem 1. September und dem 30. April. Sollten die Außentemperaturen außerhalb dieser Zeit mal etwas kühler sein, bedeutet es nicht, dass sofort alle Heizstationen in Betrieb genommen werden. Erst wenn eine Raumtemperatur bei geschlossenen Fenstern in der Raummitte etwa 1 m über dem Fußboden 20 Grad unterschreitet, besteht ein Anspruch auf Beheizung. Es kann durchaus vorkommen, dass im Juli bei einer Woche Regenwetter und Tages-Außentemperaturen um 18 Grad kein Anspruch auf Beheizung besteht. Faustregel für den Anspruch auf Beheizung: An drei aufeinanderfolgenden Tagen muss um 21 Uhr die Außentemperatur unter 12 Grad liegen. Ist das nicht der Fall, wird in der Regel keine Heizstation in Betrieb genommen. Es kann aber auch sein, dass uns der September angenehme Spätsommertage bringt, dann beginnt die Heizperiode je nach Außentemperatur entsprechend später.

 

Holding

Eine Holding verwaltet als Dachgesellschaft mehrere Unternehmen, an denen sie Anteile besetzt. Die geleiteten Unternehmen bleiben dabei rechtlich selbstständig, die Holding hat jedoch in der Regel bestimmenden Einfluss in allen strategischen Fragen und ist unter anderem zuständig für die effiziente Führung des gesamten Konzerns. Die Holding selbst bietet keine Güter oder Dienstleistungen an.

 

Hundehaltung

Möchten Sie sich einen Hund anschaffen? Denken Sie bitte daran, dass die Hundehaltung einer Genehmigung durch Ihren Vermieter bedarf. Haben Sie schon einen Hund, aber noch keine Genehmigung für ihn beantragt? Sie können den Antrag zur Tierhaltung auch nachträglich einreichen. Für Kampfhunde sowie z. B. für die Rassen Rottweiler und Dobermann erteilen wir Ihnen zum Schutz Ihrer Nachbarschaft keine Genehmigung. Auch wenn Sie der Meinung sind, Ihr Rottweiler sei völlig harmlos und kinderlieb: Es gibt viele Menschen, denen eine Begegnung mit solchen Hunden Angst macht – z. B. im Treppenhaus.

Senden Sie uns einfach einen formlosen Tierhaltungsantrag, am besten mit einem Foto Ihres Vierbeiners. Teilen Sie uns die Hunderasse mit; wenn es sich um einen Mischling handelt, schreiben Sie uns, aus welchen Rassen sich der Mischling entwickelt hat. Oder senden Sie uns eine Kopie des Heimtierausweises, sofern vorhanden.


Die Bedingungen für die Haltung eines Hundes sind Folgende: Ihr Hund

· darf nicht durch Bellen oder Jaulen Ihre Nachbarn stören;

· muss innerhalb des Treppenhauses und der Wohnanlage an kurzer Leine geführt
  werden;

· darf die Treppenhäuser, eventuell vorhandene Fahrstuhlkabinen, Grünanlagen,
  Spielplätze und Wirtschaftswege nicht verunreinigen. Sollte dies dennoch einmal
  passieren, so sind diese Verunreinigungen von Ihnen zeitnah zu beseitigen.

Außerdem gilt jede Genehmigung ausschließlich für den Hund, für den die Genehmigung beantragt wurde. Wenn Sie sich einen anderen Hund anschaffen, ist eine neue Genehmigung zu beantragen.

 

 

I

Insolvenz

ist das Unvermögen, finanzielle Forderungen dauerhaft erfüllen zu können. Auch Privatpersonen können eine sogenannte Verbraucherinsolvenz anmelden. Im Rahmen einer Insolvenzberatung wird auch das Thema Mietschulden behandelt. Bevor es soweit kommt, sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen weiter und nennen Ihnen die richtigen Beratungsstellen, bei denen Ihnen Wege aus dem Teufelskreis gezeigt werden.

 

Instandhaltung

Wer möchte das nicht: In einem Haus wohnen, das in Schuss gehalten wird. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass das Gebäude und die Wohnungen laufend instand gehalten werden. Wenn Mängel auftreten, z. B. ein undichtes Dach oder eine wackelige Treppenstufe, müssen diese vom Vermieter beseitigt werden. Wenn es sich jedoch um Schäden handelt, die vom Mieter verursacht wurden, muss dieser sich um die Behebung kümmern. Wenn Sie dazu Fragen haben oder einen Schaden oder eine Reparatur anmelden möchten: Ihr Technischer Servicepartner hilft Ihnen weiter.

 

 

K

Kalte Betriebskosten

Dazu gehören alle Betriebskosten, die nicht Heizung und Warmwasser betreffen. Die kalten Betriebskosten entstehen dem Vermieter im Zusammenhang mit dem Betrieb des Grundstücks und werden auf den Mieter umgelegt. Das sind zum Beispiel die Kosten für die Wasserversorgung und Entwässerung des Grundstücks, die Haus- und Straßenreinigung oder auch Gartenpflege (siehe hierzu auch Warme Betriebskosten).

 

Kaution

Jeder Vermieter verlangt bei Abschluss eines Mietvertrages eine sogenannte Kaution. Das sind 3 Nettokaltmieten, die auf einem Konto hinterlegt und verzinst werden. Im Bedarfsfall kann der Vermieter bei Vertragsende darauf zurückgreifen.

 

Kündigungsfrist

Drei Monate beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist. Bei einem unbefristeten Mietvertrag endet das Mietverhältnis, wenn eine wirksame Kündigung von einer der beiden Mietparteien ausgesprochen wurde und die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Ein Mietvertrag kann auch unabhängig von einer Kündigungsfrist beendet werden, wenn beide Mietparteien damit einverstanden sind. Dann wird ein Mietaufhebungsvertrag abgeschlossen.

 

 

L

Lärm

Lärm ist die Streitursache Nummer eins unter Nachbarn. Dabei lässt sich dieses Thema einfach und friedlich regeln, wenn die Nachbarn sich untereinander absprechen. Was der Eine als Lärm empfindet, sind für den Anderen angenehme Geräusche. Insofern ist es dem „Lärm-Verursacher“ evtl. gar nicht bewusst, dass er Sie womöglich stört. Deshalb appellieren wir an Sie: Falls Sie sich gestört fühlen, suchen Sie doch am besten das direkte Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Vieles lässt sich so am besten klären.

 

Lüften

Am besten lüften Sie mehrmals täglich Ihre Wohnung: Öffnen Sie alle Fenster, um so stoßartig die gesamte Wohnung quer zu lüften. Nach ca. 10 Minuten haben Sie die vorhandene Raumluft ausgetauscht und können die  Fenster wieder schließen. Auf diese Weise wird die Luftfeuchtigkeit in Ihrer Wohnung stabil gehalten und Sie profitieren von dem gesunden Raumklima.

 

 

M

Mieterhöhung

Unter Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete kann der Vermieter eine Mieterhöhung während des laufenden Mietverhältnisses aussprechen. Weitere Mieterhöhungsgründe können die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen oder auch der Abbau von Förderungen im preisgebundenen Wohnraum sein.

 

Mietrückstände

Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen, sondern sprechen Sie uns an, wenn es „eng“ wird. Wir sind bemüht, mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden. So wird vermieden, dass ein Mietrückstand anwächst, der eine Höhe erreicht, die den Vermieter berechtigt, Ihr Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

 

Mietspiegel

Vielerorts existieren Mietspiegel, welche üblicherweise von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Mietervereinen und Vermieterverbänden entwickelt werden. Sie geben Auskunft darüber, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete in einer Gemeinde ist.

 

 

N

Nachmieter

Mit einem Nachmieter ist das so eine Sache: Viele Mieter glauben, dass eine vorzeitige Beendigung ihres Mietverhältnisses möglich sei, wenn sie drei Nachmieter (oder Ersatzmieter) benennen. Dies ist aber ein Irrtum: Ein Vermieter muss vorgeschlagene Nachmieter nicht akzeptieren. Sofern Sie aber Bekannte haben, die sich für Ihre Wohnung interessieren, stellen Sie gerne den Kontakt zu dem zuständigen Vermieter her. Den Namen und die Telefonnummer finden Sie in Ihrer Kündigungsbestätigung. Der Vermieter wird sich gerne mit den Interessenten befassen und vielleicht klappt´s ja mit der Wohnung.

 

Nebenkosten

Genau genommen sind die Nebenkosten auch Betriebskosten. Es handelt sich um Kostenarten wie: Kapitalbeschaffungskosten, Behördengebühren etc.. All diese Kosten sind laufend wiederkehrend im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung eines Objektes fällig.

 

Nebenräume

Nebenräume sind Räume, die nicht in Ihre Wohnfläche einfließen. Es handelt sich um Nebengelasse zu Ihrer Wohnung, wie einen Keller oder einen Bodenverschlag. In jedem Fall sind aber alle zu Ihrem Mietvertrag gehörenden Nebenräume in Ihrem Wohnungsübergabeprotokoll genau beschrieben.

 

Nettokaltmiete

Die Grundmiete ohne alle Nebenkosten (Betriebskosten, Kosten für Heizung und Warmwasser, sonstige Zuschläge) bezeichnet man als Nettokaltmiete.

 

 

O

Obhutspflicht

Nicht nur der Vermieter muss für die Instandhaltung einer Wohnung sorgen, auch der Mieter selbst muss die Wohnräume pfleglich behandeln und Beschädigungen vermeiden. Die Obhutspflicht des Mieters bezieht sich auf alle dem Mieter zugängliche Räume und Flächen eines Grundstückes und beinhaltet neben der Vermeidung von Beschädigungen durch den Mieter auch seine Pflicht zur umgehenden Anzeige festgestellter Mängel. Nur so können vorhandene Mängel vom Vermieter schnellstmöglich beseitigt werden.

 

Objekt

Sie haben vielleicht schon einmal gestutzt, wenn Ihr Vermieter von „Objekt“ statt „Wohnung“, „Garten“ oder „Haus“ spricht. Im Miet- und Baugewerbe werden Gebäude, sonstige Bauwerke, Anlagen, Freianlagen und raumbildende Ausbauten als „Objekt“ bezeichnet.

 

Ortsübliche Vergleichsmiete

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die üblicherweise in einer Stadt für eine Wohnung vergleichbarer Größe, Ausstattung, Wohnlage und Baualtersklasse gezahlt werden muss.

 

 

P

Pacht

Ebenso wie der Mietvertrag regelt auch der Pachtvertrag die Gebrauchsüberlassung einer Sache. Darf die Sache nur zum Gebrauch genutzt werden (wie zum Beispiel eine Wohnung), so spricht man von Miete. Darf der Nutzer aber auch Erträge aus der ihm überlassenen Sache erwirtschaften, wie zum Beispiel durch den Verkauf der auf einem Grundstück gedeihenden Früchte, spricht man von einem Pachtverhältnis.

 

Provisionsfrei

Die Baurag GmbH vermietet und verkauft Immobilien aus dem Bestand der Unternehmensgruppe provisionsfrei. Das heißt, es fallen keine zusätzlichen Kosten für die Vermittlung des Objektes an.

 

 

R

Rückbau

Haben Sie in Ihrer Wohnung bauliche Veränderungen vorgenommen, also den ursprünglichen Zustand verändert, müssen Sie in der Regel beim Auszug diesen ursprünglichen Zustand wieder herstellen (z.B. Entfernung mieterseitig eingebrachter Jalousien, Markisen, Laminat, Einbauküche etc.)

 

Rückgabepflicht

Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss stets eine Wohnungsabnahme durch den Vermieter erfolgen. Hierbei wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, in welchem der Zustand der Mieträume aufgenommen wird. Weiterhin werden sämtliche zum Objekt gehörende Schlüssel vom Mieter an den Vermieter übergeben und protokolliert.

 

 

S

Schadensminderungspflicht

Ist ein Schadensfall eingetreten, muss der Geschädigte dafür Sorge tragen, dass der Schaden nicht noch größer wird. Beispiel: Wasser tropft in Ihrer Wohnung von der Decke. Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem über Ihnen wohnenden Mieter in Verbindung. Womöglich ist sein Waschmaschinenschlauch geplatzt. Sehen Sie also nicht tatenlos zu, wie ein Schaden größer wird. Neben der Suche nach der Ursache und der möglichen Minderung weiterer Schäden, sollten Sie natürlich umgehend Ihren Vermieter informieren.

 

Schlüssel

Alle zu Ihrer Wohnung gehörenden Schlüssel wurden Ihnen beim Wohnungsübergabetermin zum Vertragsbeginn übergeben und sind in Ihrem Wohnungsübergabeprotokoll aufgeführt. Häufig handelt es sich bei den in die Haustüren eingesetzten Schließungen um gesicherte Schließanlagen, so dass das Anfertigen weiterer Schlüssel der Zustimmung des Eigentümers bedarf. Für die Beantragung nutzen Sie doch am Besten einfach das entsprechende Online-Formular aus dem Mieter-Servicebereich.

 

Schriftform

Auch im Zeitalter von Fax und E-Mail gibt es noch rechtliche Vorfälle, bei denen eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre Wohnung kündigen möchten (siehe auch: Kündigungsfrist). Bitte reichen Sie uns also in jedem Fall ein Schriftstück mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift ein, damit wir Ihre Kündigung anerkennen können.

 

Seniorenwohnung

Optimales Wohnen, auch im Alter: Seniorenwohnungen sind auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten. Angefangen von der Anordnung der Objekte im Bad oder auch der Höhe einer Duschtasse bis hin zum Vorhandensein eines Aufzuges im Haus. Auch wir können Ihnen zahlreiche Wohnungen anbieten, die diese Voraussetzungen erfüllen.

 

 

T

Technischer Service-Partner

Möchten Sie eine Reparatur melden oder stellen Sie ein technisches Problem fest, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren technischen Service-Partner. Die Kontaktdaten finden Sie an der Informationstafel in Ihrem Treppenhaus.

 

Teilungserklärung

Gilt für den Bereich des Wohnungseigentums: Die Teilungserklärung beschreibt die Teilung eines Grundstückes sowie die Aufteilung von Grundstück und Gebäude auf die einzelnen Eigentümer (Miteigentumsanteile).

 

 

V

Vermieter

Bei einem Vermieter handelt es sich um den Eigentümer eines Objektes selbst oder aber um die Person oder Gesellschaft, die ein Eigentümer mit der Durchführung der Vermietung leer stehender oder gekündigter Wohnungen beauftragt hat. Im Konzern der Deutsche Wohnen Gruppe ist die Deutsche Wohnen Management GmbH mit der Vermietung der Bestandswohnungen beauftragt. Die Mitarbeiter, die diese Tätigkeit ausüben, werden ebenfalls als Vermieter bezeichnet.

 

Vertragsnummer

Nicht ganz unwichtig: Die Vertragsnummer (oder auch Mieternummer) erleichtert die Korrespondenz zwischen Mieter und Vermieter. Und sie ist zentraler Bestandteil Ihres Log-Ins für den Service-Bereich auf der Homepage der Deutsche Wohnen Gruppe. Sollten Sie Ihre Vertragsnummer nicht zur Hand haben, rufen Sie uns einfach an: 030 / 48637589.

 

Verwalter

Gilt für den Bereich des Wohnungseigentums: Diesem obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums entsprechend der gesetzlichen Grundlagen und des Verwaltervertrages.

 

Verwaltervertrag

Gilt für den Bereich des Wohnungseigentums: Wird zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter geschlossen, der entweder eine natürliche oder eine juristische Person sein kann. Dieser Vertrag ergänzt die gesetzlichen Regelungen.

 

Verwaltungsbeirat

Gilt für den Bereich des Wohnungseigentums: Hierbei handelt es sich um ein gewähltes, ehrenamtliches Kontrollorgan einer Eigentümergemeinschaft.

 

Verzug

Wer eine Zahlung oder eine andere Leistung schuldet, kommt durch eine Mahnung des Gläubigers, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, in Verzug. In einigen Fällen ist eine Mahnung nicht erforderlich, nämlich wenn z.B. für die Zahlung oder Leistung ein Fälligkeitstermin bestimmt ist.
Die monatliche Miete ist in der Regel am dritten Werktag eines Monats im Voraus fällig und diese Fälligkeit ist mietvertraglich fixiert. Somit befindet sich ein Mieter bei Nichtzahlung direkt nach dem dritten Werktag in Verzug.

 

Vorstand

Eigenverantwortliches Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan (Unternehmensleitung) einer Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft ernennt den Vorstand.

 

 

W

Warme Betriebskosten

Bei den sogenannten „warmen Betriebskosten“ handelt es sich um die Kosten für Heizung und Warmwasser. Sie werden verbrauchsabhängig mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung abgerechnet.

 

Wirtschaftsplan

Gilt für den Bereich des Wohnungseigentums: Der Wirtschaftsplan wird vom Verwalter erstellt. Hier werden alle Kosten und Erträge für das jeweilige Wirtschaftsjahr erfasst. Er muss von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden.

 

Wohnfläche

Die Wohnfläche Ihrer Wohnung ist in Ihrem Mietvertrag angegeben. Diese Fläche ist Grundlage für die Gesamt-Miethöhe und Betriebskosten-Vorauszahlungen. Zur Wohnfläche zählt die Grundfläche aller Räume innerhalb der Wohnung, also auch ggf. vorhandene Abstellräume, Speisekammern etc., nicht aber Kellerräume oder sonstige Nebenräume außerhalb der Wohnung.

 

Wohnungsabnahmeprotokoll

Bei Beendigung eines Mietverhältnisses muss der Zustand der Wohnung festgehalten werden. Hierzu erstellt der Vermieter im Beisein der Mieters ein Wohnungsabnahmeprotokoll.

 

Wohnungseigentümergesetz (WEG)

Gilt für den Bereich des Wohnungseigentums: Dieses Gesetz ist die rechtliche Grundlage für Eigentümergemeinschaften.

 

Wohnungsübergabeprotokoll

Bei Vertragsbeginn muss die Wohnung ordnungsgemäß vom Vermieter an den Mieter übergeben werden. Hierzu wird in der Wohnung ein Wohnungsübergabeprotokoll im Beisein des Mieters erstellt, in dem die Ausstattung der Wohnung genau beschrieben wird. Weiterhin werden evtl. noch vorhandene und vom Vermieter zu beseitigende Mängel protokolliert und die an den Mieter übergebenen Schlüssel aufgenommen. Das Wohnungsübergabeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrages und dient dem Vermieter bei einer Beendigung des Mietvertrages als Grundlage für die Abnahme der Wohnung.

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